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   BGH, 08.12.2010 - 5 StR 516/10   

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https://dejure.org/2010,19218
BGH, 08.12.2010 - 5 StR 516/10 (https://dejure.org/2010,19218)
BGH, Entscheidung vom 08.12.2010 - 5 StR 516/10 (https://dejure.org/2010,19218)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 2010 - 5 StR 516/10 (https://dejure.org/2010,19218)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 226 StGB; § 51 BZRG; § 337 StPO
    Schwere Körperverletzung (Verlust des Gehörs; Verlust des Wahrnehmungsvermögens; wertlose Restfähigkeit); Bundeszentralregister (getilgte Eintragung; Verwertungsverbot; Beruhen)

  • lexetius.com
  • openjur.de

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Schwere Körperverletzung nach § 226 StGB Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 StGB: Seh- und Hörhilfe

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 15.03.2007 - 4 StR 522/06

    Schwere Körperverletzung (wichtiges Körperglied im Sinne des § 226 Abs. 1 Nr. 2

    Auszug aus BGH, 08.12.2010 - 5 StR 516/10
    Zwar genügen für die Annahme eines Verlusts des Wahrnehmungsvermögens auch schwere Herabminderungen grundsätzlich nicht; jedoch ist in Rechtsprechung und Schrifttum anerkannt, dass von dem genannten Merkmal nach dessen Wortsinn sowie dem Normzweck des § 226 StGB Fälle wie der hier gegebene umfasst werden, in denen eine für den Geschädigten im Ergebnis wertlose Restfähigkeit zurückbleibt (RGSt 71, 119, 120; 72, 321; MünchKommStGB/Hardtung, § 226, Rn. 19, 21, 23; vgl. auch BGH, Urteil vom 15. März 2007 - 4 StR 522/06, BGHSt 51, 252, 256 f.).
  • BGH, 21.10.2008 - 3 StR 408/08

    Gefährliche Körperverletzung (das Leben gefährdende Behandlung); schwere

    Auszug aus BGH, 08.12.2010 - 5 StR 516/10
    Zu Unrecht, diesen aber nicht beschwerend, hat das Landgericht den Angeklagten nicht auch eines tateinheitlich (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2008 - 3 StR 408/08, BGHSt 53, 23, 24) verwirklichten Verbrechens der schweren Körperverletzung nach § 226 Abs. 1 Nr. 1 StGB schuldig gesprochen.
  • BGH, 06.12.2000 - 1 StR 398/00

    Lebenslange Freiheitsstrafe im Mordfall Carla bestätigt

    Auszug aus BGH, 08.12.2010 - 5 StR 516/10
    Der Senat schließt aus, dass die trotz Tilgung der entsprechenden Eintragungen im Bundeszentralregister (vgl. BGH, Beschluss vom 23. März 2006 - 4 StR 36/06, BGHR BZRG § 51 Verwertungsverbot 9; BGH, Beschluss vom 20. März 1990 - 4 StR 87/90, NJW 1990, 2264; BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2000 - 1 StR 398/00, NStZ-RR 2001, 237) von der Strafkammer im Rahmen der Beweiswürdigung herangezogenen Taten aus den Jahren 1994 und 1999 für die Annahme des Tötungsvorsatzes und des Mordmerkmals des sonst niedrigen Beweggrundes tragend gewesen sind.
  • BGH, 23.03.2006 - 4 StR 36/06

    Überzeugungsbildung (Verwertungsverbot nach Löschung aus dem BZRG); besonders

    Auszug aus BGH, 08.12.2010 - 5 StR 516/10
    Der Senat schließt aus, dass die trotz Tilgung der entsprechenden Eintragungen im Bundeszentralregister (vgl. BGH, Beschluss vom 23. März 2006 - 4 StR 36/06, BGHR BZRG § 51 Verwertungsverbot 9; BGH, Beschluss vom 20. März 1990 - 4 StR 87/90, NJW 1990, 2264; BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2000 - 1 StR 398/00, NStZ-RR 2001, 237) von der Strafkammer im Rahmen der Beweiswürdigung herangezogenen Taten aus den Jahren 1994 und 1999 für die Annahme des Tötungsvorsatzes und des Mordmerkmals des sonst niedrigen Beweggrundes tragend gewesen sind.
  • BGH, 20.03.1990 - 4 StR 87/90

    Verwertung getilgter Vorverurteilungen als Beweisindiz gegen den Angeklagten

    Auszug aus BGH, 08.12.2010 - 5 StR 516/10
    Der Senat schließt aus, dass die trotz Tilgung der entsprechenden Eintragungen im Bundeszentralregister (vgl. BGH, Beschluss vom 23. März 2006 - 4 StR 36/06, BGHR BZRG § 51 Verwertungsverbot 9; BGH, Beschluss vom 20. März 1990 - 4 StR 87/90, NJW 1990, 2264; BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2000 - 1 StR 398/00, NStZ-RR 2001, 237) von der Strafkammer im Rahmen der Beweiswürdigung herangezogenen Taten aus den Jahren 1994 und 1999 für die Annahme des Tötungsvorsatzes und des Mordmerkmals des sonst niedrigen Beweggrundes tragend gewesen sind.
  • BayObLG, 20.04.2004 - 2St RR 965/03

    Augapfel-Fall - Schwere Körperverletzung; Verlust des Sehvermögens;

    Auszug aus BGH, 08.12.2010 - 5 StR 516/10
    Denn hierdurch werden nur die Auswirkungen der Schädigung - geringfügig - gelindert (vgl. BayObLG, NStZ-RR 2004, 264, 265; MünchKommStGB/Hardtung § 226 Rn. 18).
  • RG, 02.09.1938 - 1 D 616/38

    Wann ist i. S. des § 224 StGB. das Sehvermögen als "verloren" anzusehen?

    Auszug aus BGH, 08.12.2010 - 5 StR 516/10
    Zwar genügen für die Annahme eines Verlusts des Wahrnehmungsvermögens auch schwere Herabminderungen grundsätzlich nicht; jedoch ist in Rechtsprechung und Schrifttum anerkannt, dass von dem genannten Merkmal nach dessen Wortsinn sowie dem Normzweck des § 226 StGB Fälle wie der hier gegebene umfasst werden, in denen eine für den Geschädigten im Ergebnis wertlose Restfähigkeit zurückbleibt (RGSt 71, 119, 120; 72, 321; MünchKommStGB/Hardtung, § 226, Rn. 19, 21, 23; vgl. auch BGH, Urteil vom 15. März 2007 - 4 StR 522/06, BGHSt 51, 252, 256 f.).
  • RG, 15.03.1937 - 3 D 120/37

    Ist die Verminderung des Sehvermögens des einen Auges "auf ein Fünfzigstel" dem

    Auszug aus BGH, 08.12.2010 - 5 StR 516/10
    Zwar genügen für die Annahme eines Verlusts des Wahrnehmungsvermögens auch schwere Herabminderungen grundsätzlich nicht; jedoch ist in Rechtsprechung und Schrifttum anerkannt, dass von dem genannten Merkmal nach dessen Wortsinn sowie dem Normzweck des § 226 StGB Fälle wie der hier gegebene umfasst werden, in denen eine für den Geschädigten im Ergebnis wertlose Restfähigkeit zurückbleibt (RGSt 71, 119, 120; 72, 321; MünchKommStGB/Hardtung, § 226, Rn. 19, 21, 23; vgl. auch BGH, Urteil vom 15. März 2007 - 4 StR 522/06, BGHSt 51, 252, 256 f.).
  • BGH, 07.03.2017 - 1 StR 569/16

    Schwere Körperverletzung (Verlust des Sehvermögens als schwere Folge;

    Ergänzend bemerkt der Senat, dass der Verlust des Sehvermögens im Sinne von § 226 Abs. 1 Nr. 1 StGB jedenfalls bei einer dauerhaften Reduzierung der Sehfähigkeit auf einem Auge auf 2 % erfüllt ist (vgl. RGSt 71, 119, 120; 72, 321 sowie zum Resthörvermögen: BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2010 - 5 StR 516/10, BGHR StGB § 226 Abs. 1 Schwere Folgen 4).
  • OLG Hamm, 15.09.2022 - 5 Ws 243/22

    Kein Fortbestand der Untersuchungshaft bei vermeidbaren Verzögerungen durch

    Gleiches gilt, falls für den Geschädigten im Ergebnis eine wertlose Restfähigkeit zurückbleibt (BGH Beschl. v. 8.12.2010 - 5 StR 516/10, BeckRS 2010, 30925, beck-online).
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