Rechtsprechung
BGH, 08.12.2010 - 5 StR 516/10 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- HRR Strafrecht
§ 226 StGB; § 51 BZRG; § 337 StPO
Schwere Körperverletzung (Verlust des Gehörs; Verlust des Wahrnehmungsvermögens; wertlose Restfähigkeit); Bundeszentralregister (getilgte Eintragung; Verwertungsverbot; Beruhen) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 226 Abs 1 Nr 1 StGB
Schwere Körperverletzung: Faktischer Verlust des Hörvermögens - rechtsprechung-im-internet.de
§ 226 Abs 1 Nr 1 StGB
Schwere Körperverletzung: Faktischer Verlust des Hörvermögens - Wolters Kluwer
Verbleibendes Resthörvermögen von fünf Prozent auf dem einen Ohr als besonders schwere Folge einer Körperverletzung
- rewis.io
Schwere Körperverletzung: Faktischer Verlust des Hörvermögens
- ra.de
- rewis.io
Schwere Körperverletzung: Faktischer Verlust des Hörvermögens
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2; StGB § 226 Abs. 1 Nr. 1
Verbleibendes Resthörvermögen von 5 Prozent auf dem einen Ohr als besonders schwere Folge einer Körperverletzung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Schwere Körperverletzung nach § 226 StGB Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 StGB: Seh- und Hörhilfe
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 20.07.2010 - 21 Ks 2/10
- BGH, 08.12.2010 - 5 StR 516/10
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 15.03.2007 - 4 StR 522/06
Schwere Körperverletzung (wichtiges Körperglied im Sinne des § 226 Abs. 1 Nr. 2 …
Auszug aus BGH, 08.12.2010 - 5 StR 516/10
Zwar genügen für die Annahme eines Verlusts des Wahrnehmungsvermögens auch schwere Herabminderungen grundsätzlich nicht; jedoch ist in Rechtsprechung und Schrifttum anerkannt, dass von dem genannten Merkmal nach dessen Wortsinn sowie dem Normzweck des § 226 StGB Fälle wie der hier gegebene umfasst werden, in denen eine für den Geschädigten im Ergebnis wertlose Restfähigkeit zurückbleibt (RGSt 71, 119, 120; 72, 321;… MünchKommStGB/Hardtung, § 226, Rn. 19, 21, 23; vgl. auch BGH, Urteil vom 15. März 2007 - 4 StR 522/06, BGHSt 51, 252, 256 f.). - BGH, 21.10.2008 - 3 StR 408/08
Gefährliche Körperverletzung (das Leben gefährdende Behandlung); schwere …
Auszug aus BGH, 08.12.2010 - 5 StR 516/10
Zu Unrecht, diesen aber nicht beschwerend, hat das Landgericht den Angeklagten nicht auch eines tateinheitlich (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2008 - 3 StR 408/08, BGHSt 53, 23, 24) verwirklichten Verbrechens der schweren Körperverletzung nach § 226 Abs. 1 Nr. 1 StGB schuldig gesprochen. - BGH, 06.12.2000 - 1 StR 398/00
Lebenslange Freiheitsstrafe im Mordfall Carla bestätigt
Auszug aus BGH, 08.12.2010 - 5 StR 516/10
Der Senat schließt aus, dass die trotz Tilgung der entsprechenden Eintragungen im Bundeszentralregister (vgl. BGH…, Beschluss vom 23. März 2006 - 4 StR 36/06, BGHR BZRG § 51 Verwertungsverbot 9; BGH, Beschluss vom 20. März 1990 - 4 StR 87/90, NJW 1990, 2264; BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2000 - 1 StR 398/00, NStZ-RR 2001, 237) von der Strafkammer im Rahmen der Beweiswürdigung herangezogenen Taten aus den Jahren 1994 und 1999 für die Annahme des Tötungsvorsatzes und des Mordmerkmals des sonst niedrigen Beweggrundes tragend gewesen sind.
- BGH, 23.03.2006 - 4 StR 36/06
Überzeugungsbildung (Verwertungsverbot nach Löschung aus dem BZRG); besonders …
Auszug aus BGH, 08.12.2010 - 5 StR 516/10
Der Senat schließt aus, dass die trotz Tilgung der entsprechenden Eintragungen im Bundeszentralregister (vgl. BGH, Beschluss vom 23. März 2006 - 4 StR 36/06, BGHR BZRG § 51 Verwertungsverbot 9; BGH, Beschluss vom 20. März 1990 - 4 StR 87/90, NJW 1990, 2264; BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2000 - 1 StR 398/00, NStZ-RR 2001, 237) von der Strafkammer im Rahmen der Beweiswürdigung herangezogenen Taten aus den Jahren 1994 und 1999 für die Annahme des Tötungsvorsatzes und des Mordmerkmals des sonst niedrigen Beweggrundes tragend gewesen sind. - BGH, 20.03.1990 - 4 StR 87/90
Verwertung getilgter Vorverurteilungen als Beweisindiz gegen den Angeklagten
Auszug aus BGH, 08.12.2010 - 5 StR 516/10
Der Senat schließt aus, dass die trotz Tilgung der entsprechenden Eintragungen im Bundeszentralregister (vgl. BGH…, Beschluss vom 23. März 2006 - 4 StR 36/06, BGHR BZRG § 51 Verwertungsverbot 9; BGH, Beschluss vom 20. März 1990 - 4 StR 87/90, NJW 1990, 2264; BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2000 - 1 StR 398/00, NStZ-RR 2001, 237) von der Strafkammer im Rahmen der Beweiswürdigung herangezogenen Taten aus den Jahren 1994 und 1999 für die Annahme des Tötungsvorsatzes und des Mordmerkmals des sonst niedrigen Beweggrundes tragend gewesen sind. - BayObLG, 20.04.2004 - 2St RR 965/03
Augapfel-Fall - Schwere Körperverletzung; Verlust des Sehvermögens; …
Auszug aus BGH, 08.12.2010 - 5 StR 516/10
Denn hierdurch werden nur die Auswirkungen der Schädigung - geringfügig - gelindert (vgl. BayObLG, NStZ-RR 2004, 264, 265;… MünchKommStGB/Hardtung § 226 Rn. 18). - RG, 02.09.1938 - 1 D 616/38
Wann ist i. S. des § 224 StGB. das Sehvermögen als "verloren" anzusehen?
Auszug aus BGH, 08.12.2010 - 5 StR 516/10
Zwar genügen für die Annahme eines Verlusts des Wahrnehmungsvermögens auch schwere Herabminderungen grundsätzlich nicht; jedoch ist in Rechtsprechung und Schrifttum anerkannt, dass von dem genannten Merkmal nach dessen Wortsinn sowie dem Normzweck des § 226 StGB Fälle wie der hier gegebene umfasst werden, in denen eine für den Geschädigten im Ergebnis wertlose Restfähigkeit zurückbleibt (RGSt 71, 119, 120; 72, 321;… MünchKommStGB/Hardtung, § 226, Rn. 19, 21, 23; vgl. auch BGH, Urteil vom 15. März 2007 - 4 StR 522/06, BGHSt 51, 252, 256 f.). - RG, 15.03.1937 - 3 D 120/37
Ist die Verminderung des Sehvermögens des einen Auges "auf ein Fünfzigstel" dem …
Auszug aus BGH, 08.12.2010 - 5 StR 516/10
Zwar genügen für die Annahme eines Verlusts des Wahrnehmungsvermögens auch schwere Herabminderungen grundsätzlich nicht; jedoch ist in Rechtsprechung und Schrifttum anerkannt, dass von dem genannten Merkmal nach dessen Wortsinn sowie dem Normzweck des § 226 StGB Fälle wie der hier gegebene umfasst werden, in denen eine für den Geschädigten im Ergebnis wertlose Restfähigkeit zurückbleibt (RGSt 71, 119, 120; 72, 321;… MünchKommStGB/Hardtung, § 226, Rn. 19, 21, 23; vgl. auch BGH, Urteil vom 15. März 2007 - 4 StR 522/06, BGHSt 51, 252, 256 f.).
- BGH, 07.03.2017 - 1 StR 569/16
Schwere Körperverletzung (Verlust des Sehvermögens als schwere Folge; …
Ergänzend bemerkt der Senat, dass der Verlust des Sehvermögens im Sinne von § 226 Abs. 1 Nr. 1 StGB jedenfalls bei einer dauerhaften Reduzierung der Sehfähigkeit auf einem Auge auf 2 % erfüllt ist (vgl. RGSt 71, 119, 120; 72, 321 sowie zum Resthörvermögen: BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2010 - 5 StR 516/10, BGHR StGB § 226 Abs. 1 Schwere Folgen 4). - OLG Hamm, 15.09.2022 - 5 Ws 243/22
Kein Fortbestand der Untersuchungshaft bei vermeidbaren Verzögerungen durch …
Gleiches gilt, falls für den Geschädigten im Ergebnis eine wertlose Restfähigkeit zurückbleibt (BGH Beschl. v. 8.12.2010 - 5 StR 516/10, BeckRS 2010, 30925, beck-online).